Die Beurkundung

Das Beurkunden ist diejenige Tätigkeit, die das Bild des Notars in der Öffentlichkeit am stärksten prägt. Das Gesetz sieht für eine Reihe von Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung vor. Hierbei handelt es sich um rechtliche Vorgänge, die der Gesetzgeber als besonders wichtig oder schwerwiegend empfindet. Aus diesem Grund hat er angeordnet, dass der Notar die Urkunde nicht nur erstellen, unterschreiben und sicher aufbewahren, sondern den Beteiligten auch vorlesen und erklären muss. Ziel des Gesetzgebers war es, für diese speziellen Rechtsgeschäfte Sicherheit auf mehreren Ebenen zu schaffen:
Ein rechtlich hoch kompetenter Berater hat den Vertrag geprüft und steht für dessen Richtigkeit ein.
Der Inhalt des Vertrages ist klar, verbindlich und fälschungssicher festgelegt.
Die Beteiligten haben den gesamten Vertragsinhalt gehört und eine passgerechte Beratung erhalten.
In diesem Sinne darf ich Sie ermuntern, während der Beurkundung Fragen zu stellen und Änderungswünsche zu äußern, damit Sie beim Leisten der Unterschrift sicher sein können, Ihren Wunschvertrag zu unterzeichnen.

Die Beurkundung ist die wohl bekannteste notarielle Tätigkeit. Ihre Notarstelle in Mallersdorf-Pfaffenberg bietet jedoch weit mehr.