Die Immobilie – eine Wertanlage für die Ewigkeit!

Als Notar gestalte und beurkunde ich Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
Im Immobilienrecht geht es regelmäßig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Daher ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung besonders wichtig. So muss beispielsweise geklärt werden,

  • ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundbesitzes ist,
  • zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis möglichst risikolos bezahlen kann
  • zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer dem Käufer die Nutzung der Immobilie überlässt,
  • ob eine Hypothek oder Grundschuld an dem Grundbesitz lastet und was damit geschehen soll.

Im Rahmen der Finanzierung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen Darlehensaufnahmen müssen häufig Grundschulden bestellt werden. Ich bereite die entsprechenden Dokumente in Absprache mit der Bank vor und erkläre Ihnen deren Reichweite.
Die Übertragung von Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben auf die nächste Generation oder den Ehegatten ist ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Notars im Immobilienrecht. So lassen sich durch eine vorweggenommene Erbfolge häufig massive erbschafts- und schenkungsteuerliche Vorteile realisieren. Sichergestellt werden muss zudem das Versorgungsbedürfnis des Veräußerers, z.B. durch die Eintragung von Leibgedingen bzw. Wohnrechten, Nießbrauchsrechten oder Zahlungspflichten.
Auch bei allen anderen Rechtsfragen und Rechtsgeschäften rund um das Thema Immobilien berate ich Sie gerne und erarbeite mit Ihnen den richtigen und maßgeschneiderten Vertrag. Mein Team und ich sorgen auch nach der Beurkundung des Vertrages für den weiteren Vollzug, so dass Sie mit den lästigen Förmlichkeiten der Abwicklung gegenüber sämtlichen beteiligten Stellen wie Gerichten, Behörden oder Banken nicht belästigt werden.