Leistungen und
Zuständigkeiten

Das Leistungsspektrum Ihres Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes.
Er ist Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit und übt durch vorsorgende Rechtspflege Hoheitsgewalt aus.
So kann zum Beispiel aus notariellen Urkunden, wie aus gerichtlichen Urteilen, vollstreckt werden oder der Notar kann in manchen Rechtsgebieten als Schlichter entscheiden.

Meine Aufgabe als Notar ist es, die Vertragsteile unabhängig und unparteiisch zu beraten und nicht – wie etwa ein Rechtsanwalt – einseitig die Interessen „seines“ Mandanten zu vertreten.
Als Sachwalter aller Beteiligten suche ich für Sie nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.

Zeit für Beratung

Die Beurkundung

Die Beglaubigung

Der Vollzug

Zeit für Beratung

Als Notar bin ich Vertragsgestalter. Mein Anspruch ist, einen für Ihre Situation maßgeschneiderten und rechtlich einwandfreien Entwurf zu erstellen. Um mein fachliches Instrumentarium bestmöglich einzusetzen, biete ich Ihnen zur Vorbereitung eines Vertragsentwurfes ein Beratungsgespräch an. In diesem Gespräch ermittle ich mit Ihnen den Sachverhalt und Ihre Ziele, um Ihnen dann passende Lösungswege zur Verwirklichung Ihrer Interessen vorzuschlagen. Dies gilt nicht nur bei Vorgängen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens, sondern auch und gerade im privaten und persönlichen Bereich. Alle vorgenannten Leistungen sind in den Beurkundungskosten enthalten, so dass Ihnen für die Beratung im Vorfeld keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ich berate Sie gerne auch zu fremden Entwürfen.

Die Beurkundung

Das Beurkunden ist diejenige Tätigkeit, die das Bild des Notars in der Öffentlichkeit am stärksten prägt. Das Gesetz sieht für eine Reihe von Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung vor. Hierbei handelt es sich um rechtliche Vorgänge, die der Gesetzgeber als besonders wichtig oder schwerwiegend empfindet. Aus diesem Grund hat er angeordnet, dass der Notar die Urkunde nicht nur erstellen, unterschreiben und sicher aufbewahren, sondern den Beteiligten auch vorlesen und erklären muss. Ziel des Gesetzgebers war es, für diese speziellen Rechtsgeschäfte Sicherheit auf mehreren Ebenen zu schaffen:

Ein rechtlich hoch kompetenter Berater hat den Vertrag geprüft und steht für dessen Richtigkeit ein.
Der Inhalt des Vertrages ist klar, verbindlich und fälschungssicher festgelegt.

Die Beteiligten haben den gesamten Vertragsinhalt gehört und eine passgerechte Beratung erhalten.
In diesem Sinne darf ich Sie ermuntern, während der Beurkundung Fragen zu stellen und Änderungswünsche zu äußern, damit Sie beim Leisten der Unterschrift sicher sein können, Ihren Wunschvertrag zu unterzeichnen.

Die Beurkundung ist die wohl bekannteste notarielle Tätigkeit. Ihre Notarstelle in Mallersdorf-Pfaffenberg bietet jedoch weit mehr.

Die Beglaubigung

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bescheinige ich in meiner Eigenschaft als Notar verbindlich, welche Person eine Erklärung abgegeben hat. Dazu muss sich die Person, die die Unterschrift leistet, mittels ihres amtlichen Lichtbildausweises legitimieren, was in der Beglaubigung festgehalten wird. Damit ist es beispielweise ausgeschlossen, dass die Unterschrift unter einem notariell beglaubigten Dokument gefälscht oder rückdatiert wird.
Bei der Beglaubigung einer Abschrift bescheinige ich die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original einer Erklärung. Gerne entwerfe ich Ihnen auch den zu beglaubigenden Text.

Der Vollzug

Der Vollzug ist diejenige Tätigkeit in der Notarstelle, die am meisten Zeit kostet und am wenigsten Beachtung findet. Mit Ihrer Unterschrift unter einem Kaufvertrag ist für mich die Arbeit nicht beendet, sondern sie geht erst richtig los. Ich muss prüfen, wann der Käufer zahlen kann, ohne rechtliche Risiken einzugehen, und ihn dann zur Zahlung auffordern. Ich muss überwachen, ob der Verkäufer sein Geld bekommen hat, bevor ich mich an das Grundbuchamt wenden und veranlassen darf, dass das Eigentum umgeschrieben wird. Je nach Konstellation kann es erforderlich sein, dass ich mich außerdem mit der örtlichen Gemeinde, mit einer Bank oder mit einer Hausverwaltung in Verbindung setze. Jeden meiner Ansprechpartner muss ich zum Tätigwerden auffordern und im Anschluss prüfen, ob seine Erklärung nach Inhalt und Form den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auf diese Art und Weise schafft mein Team die Voraussetzungen dafür, dass Ihr Vertrag nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in rechtliche Realität umgesetzt wird – ganz ohne dass sie selbst etwas unternehmen müssen!

Die Zuständigkeit Ihres Notars

Für notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen gibt es keine sachliche oder örtliche Zuständigkeit.
Jeder Notar kann ohne regionale oder gegenständliche Beschränkung grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft beurkunden.
Sie können „Ihren“ Notar somit frei wählen und frei entscheiden, wo Sie Ihre Geschäfte abwickeln möchten.
Es ist somit beispielsweise ohne Probleme möglich, dass Sie den Kauf einer Immobilie in Berlin über einen bayerischen Notar abwickeln.
Auch für solche Geschäfte stehe ich Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite