Unsere Rechtsgebiete
Die Rechtsgebiete Ihres Notars
Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können.
Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben jedes einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind. Beispiele hierfür sind Verträge zur Übertragung von Grundstücken, zur Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten, zur Bestellung von Grundschulden, Verträge zum Erwerb neu zu errichtender Bauten (Bauträgerverträge), ferner Eheverträge und Adoptionsanträge, schließlich Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und viele andere mehr.
Bei anderen Rechtsgeschäften, wie im Bereich des Verfassens eines „letzten Willens“ ist neben der notariellen Form auch eine privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und eine einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt werden.
Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung. Einen kleinen Überblick über die Rechtsgebiete, in denen ich tätig bin, erhalten Sie auf dieser Seite.
Die Immobilie – eine Wertanlage für die Ewigkeit
Als Notar gestalte und beurkunde ich Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
Im Immobilienrecht geht es regelmäßig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Daher ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung besonders wichtig. So muss beispielsweise geklärt werden,
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ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundbesitzes ist,
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zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis möglichst risikolos bezahlen kann
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zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer dem Käufer die Nutzung der Immobilie überlässt,
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ob eine Hypothek oder Grundschuld an dem Grundbesitz lastet und was damit geschehen soll.
Im Rahmen der Finanzierung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen Darlehensaufnahmen müssen häufig Grundschulden bestellt werden. Ich bereite die entsprechenden Dokumente in Absprache mit der Bank vor und erkläre Ihnen deren Reichweite.
Die Übertragung von Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben auf die nächste Generation oder den Ehegatten ist ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Notars im Immobilienrecht. So lassen sich durch eine vorweggenommene Erbfolge häufig massive erbschafts- und schenkungsteuerliche Vorteile realisieren. Sichergestellt werden muss zudem das Versorgungsbedürfnis des Veräußerers, z.B. durch die Eintragung von Leibgedingen bzw. Wohnrechten, Nießbrauchsrechten oder Zahlungspflichten.
Auch bei allen anderen Rechtsfragen und Rechtsgeschäften rund um das Thema Immobilien berate ich Sie gerne und erarbeite mit Ihnen den richtigen und maßgeschneiderten Vertrag. Mein Team und ich sorgen auch nach der Beurkundung des Vertrages für den weiteren Vollzug, so dass Sie mit den lästigen Förmlichkeiten der Abwicklung gegenüber sämtlichen beteiligten Stellen wie Gerichten, Behörden oder Banken nicht belästigt werden.
Die notarielle Verfügung von Todes wegen – der Erbvertrag und das Testament
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag stellen sicher, dass Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich formuliert wird. Streit zwischen den Erben kann so leicht vermieden und Ihr letzter Wille im Erbfall auch tatsächlich durchgesetzt werden. Als Notar zeigt ich Ihnen gerne die rechtlichen Wege auf, mittels derer Ihren persönlichen Wünschen Geltung verschafft werden kann. Dabei habe ich neben dem Zivilrecht und Ihrer persönlichen familiären Situation auch steuerliche Aspekte im Blick.
Sondersituationen wie Patchwork-Familien oder behinderte Kinder erfordern eine exakte und kompetente Beratung. Ein falsches Testament kann hier irreparable Folgen haben. So kann es beispielsweise geschehen, dass Teile des Familienvermögens an einen geschiedenen Ehegatten oder den Sozialhilfeträger fallen. Der Rat des Notars kann hier diese Fehler vermeiden.
Zudem ist bei Vorliegen eines notariellen Testaments ein kostspieliger Erbschein entbehrlich. Sie ersparen somit Ihren Erben hohe Kosten unmittelbar nach dem Erbfall und ermöglichen eine schnellere und einfachere Abwicklung.
Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung stehe ich Ihnen auch bei der Regelung von sämtlichen weiteren Nachlassangelegenheiten zur Seite. Insbesondere können Sie bei mir Erbscheine beantragen, die ich sodann unmittelbar an das zuständige Nachlassgericht weiterleite, aber auch eine Erbschaft ausschlagen.
Weitere Angelegenheiten im Nachlasswesen sind die sogenannten Erbauseinandersetzungen und die Erbteilsübertragungen. Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung treten hier häufig Interessengegensätze auf. Als neutraler Berater stehe ich Ihnen bei einer auf den Einzelfall zugeschnittenen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragenden Vereinbarung zur Seite.
Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht – oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie möchten, finde ich für Ihr Anliegen eine Lösung, die all diese Rechtsbereiche berücksichtigt.
Familienrecht – Es gibt viele Facetten
In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.
Der Ehevertrag
Der Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl vor Eingehung der Ehe wie auch jederzeit danach möglich, selbst im Falle des späteren Getrenntlebens zur Vorbereitung einer Scheidung (sog. Scheidungsfolgenvereinbarung). Im Vertrag werden klassischerweise Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt getroffen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt drei Güterstände, nämlich den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sowie die vertraglichen Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Daneben besteht auch die Möglichkeit den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, also an die Gegebenheiten Ihrer persönlichen Situation anzupassen.
Nach dem Gesetz besteht in bestimmten Lebenslagen ein Unterhaltsanspruch des Geschiedenen, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, gegenüber seinem früheren Ehegatten. Maßgeblich für die Unterhaltshöhe sind der Lebensstandard während der Ehe und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Eine vertragliche Änderung der gesetzlichen Regelung bis hin zum vollständigen Unterhaltsverzicht ist nur innerhalb den von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen möglich. Die Ehepartner können in einem Ehevertrag grundsätzlich, aber nicht unbeschränkt vom Gesetz abweichende Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt im Falle der Scheidung der Ehe treffen. Neben dem Unterhaltsanspruch des Ehegatten steht der Unterhaltsanspruch von etwaigen Kindern. Änderungen zu Lasten der Kinder sind hier fast ausgeschlossen. Die Eltern können untereinander jedoch eine ihrer Lebenssituation angepasste Regelung treffen.
Haben die Ehepartner während der Ehezeit Ansprüche auf Rentenzahlungen erworben, so werden im Falle der Scheidung diese Anwartschaften verglichen und eine bestehende Differenz hälftig ausgeglichen. Diesen Mechanismus nennt man Versorgungsausgleich. Die gesetzlichen Regelungen des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten vertraglich völlig ausschließen oder abändern. Dies kann unter Berücksichtigung einer Vereinbarung von Rücktrittsrechten oder Gegenleistungen (z.B. Abschluss einer Lebensversicherung) erfolgen.
Scheidungsfolgenvereinbarung Auch in einem Scheidungsverfahren kann der Notar als neutraler Berater zwischen den Ehegatten vermitteln und so zu einer einvernehmlichen kosten- und nervensparenden Trennung beitragen. Hierzu erstelle ich Ihnen gerne eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die sämtliche vermögensrechtlichen Fragen regelt, insbesondere auch bei einer gemeinsamen Immobilie und auch auf das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder eingehen kann.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft sind die gesetzlichen Vorschriften über die Ehe und die Scheidung nicht anzuwenden. Sofern gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden, ist es ratsam, Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und über eventuelle Trennungsfolgen in einem notariellen Vertrag zu treffen. Inhalt dieser Vereinbarungen können insbesondere die gemeinsame Wohnung und Haushaltsführung, die Zahlung von Unterhalt, die Bildung von gemeinsamem Vermögen sowie die Betreuung gemeinsamer Kinder sein. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Eltern eines nichtehelichen Kindes in einer notariell zu beurkundenden Niederschrift erklären, die Sorge für das Kind gemeinschaftlich übernehmen zu wollen. Die Partner können sich für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls z. B. gegenseitig bevollmächtigen, in Operationen einzuwilligen und Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners zu erhalten (siehe hierzu auch „Vorsorgevollmacht“). Sie können die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen (siehe hierzu auch „Erbrecht“) regeln. Eine ausdrückliche Regelung empfiehlt sich ferner bei Mitarbeit eines Partners im Geschäft des anderen, bei der Finanzierung einer Immobilie, die lediglich im Eigentum eines Partners steht oder bei der Finanzierung einer Ausbildung des anderen.
Sonstige familienrechtliche Angelegenheiten Auch in anderen Bereichen des Familienrechtes, insbesondere bei der Durchführung von Adoptionen stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete eines Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen:
Ich stehe Ihnen als objektiver und erfahrener Berater mit umfangreichen Rechtsdienstleistungen zur Seite.
Welche Rechtsform ist die richtige für Sie und Ihre Unternehmung – Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft?
Vor allem organisatorische, haftungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Kriterien spielen hier eine Rolle. Ich bespreche mit Ihnen ausführlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen und gestalte die erforderlichen Verträge. Nach der Gründungsbeurkundung veranlasse ich unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Errichtung Ihrer Gesellschaft, einschließlich der notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister. Ich kläre Sie auch über Ihre künftigen Tätigkeiten auf (z.B. Einzahlung des Stammkapitals).
Wenn Sie vorhaben, eine GmbH zu gründen, können Sie sich dazu vorab schon unter https://gmbh-gruenden.notar.de informieren.
Nach der Gründung betreue ich Sie und Ihr Unternehmen gerne in allen laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder personelle Wechsel im Unternehmen.
Auch bei der Übertragung und Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sind rechtlich komplexe Fragen zu regeln. Bei derartigen Unternehmenstransaktionen steht eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsteilen im Vordergrund. Auch andere rechtliche Rahmenbedingungen wie insbesondere das Steuerrecht werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.
Unternehmen müssen ihre Strukturen geänderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Unternehmensrechtlich kann dies Umstrukturierungsmaßnahmen wie Fusionen, Ausgliederungen einzelner Unternehmensteile oder einen Wechsel der Rechtsform erfordern. Auch bei diesen Maßnahmen stehe ich an Ihrer Seite und führe sie gemeinsam mit Ihnen durch.
Die Vorsorgevollmacht – ein Dokument der Selbstbestimmung
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. und regeln damit die Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passiert.
Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Was passiert eigentlich vor meinem Tod, falls ich selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig bin, etwa im Fall der Pflegebedürftigkeit oder einer sonstigen schweren Erkrankung? Ein Testament gilt erst nach dem Tod und regelt die Frage, wie man vor dem Tod versorgt ist, nicht.
Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und Ihre Angelegenheiten regeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Der Bevollmächtigte kann sich sowohl um Ihr Vermögen kümmern als auch alle Entscheidungen im privaten Bereich treffen, etwa die Frage wo Sie leben oder wie Sie medizinisch versorgt werden. Gleichzeitig vermeiden Sie die Bestellung eines Berufsbetreuers durch das Betreuungsgericht. Auf Wunsch kann als Teil der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung mit beurkundet werden. In der Patientenverfügung können dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Vorgaben zur Behandlung in Fällen schwerer, unumkehrbarer Erkrankungen gemacht werden und insbesondere festgelegt werden, in welchen Situationen eine Behandlung eingestellt werden soll. Hier entspricht es oft dem Wunsch, in Frieden und menschenwürdig ohne intensivmedizinische Behandlung (Magensonde etc.) sterben zu dürfen.
Für wen ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert?
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für ältere Menschen empfehlenswert, da niemand vor einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit gefeit ist.
Wie mache ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Meine Mitarbeiter und ich sprechen täglich mit Mandanten, die sich durch eine Vorsorgevollmacht absichern möchten, und haben dementsprechend viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Wenn Sie möchten, beraten wir auch Sie im Hinblick auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation.
Sonstige Tätigkeiten
Auch in weiteren Rechtsgebieten stehe ich Ihnen als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn es um die Gründung eines neuen Vereins geht, können Sie sich selbst im Vorfeld schon unter https://verein-gruenden.notar.de informieren.
Der Notar ist in erster Linie Vertragsgestalter. Er ist daher darin geübt, die Interessen aller Beteiligten eines Vertrages einzuschätzen und in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Er kann vorausschauend mögliche Konfliktfelder erkennen und vermeiden. Probieren Sie es aus!